Glossar
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A
AbwesenheitsmitteilungÜber den Empfänger “Abwesenheitsmitteilung” im
Schulmanager wird kommuniziert, wenn die eigene Anwesenheit in der Schule
verhindert ist. Die Mitteilung sollte eine kurze Information zur Kategorie
enthalten (eigene Krankheit, Krankheit des Kindes, weiterer Grund). Auf diesem
Weg erreicht die Information die Schulleitungen, das Sekretariat und die
Vertretungsplanerin. (Siehe auch Stichwort Vertretungsbedarf anmelden.) | |
Arbeitsgemeinschaften...werden seit der Umstellung auf Trainingszeiten nicht mehr im Rahmen des Unterrichts-Vormittags angeboten, sondern in weiten Teilen durch die Angebote und Projekte der OGS abgedeckt. Die Fußball-AG sowie der Kinderchor sind aber auch für Kinder geöffnet, die nicht die OGS besuchen. | |
Aufgaben & Pflichten im Lehrberuf (Handout Schulamt Olpe)Diese Übersicht wurde von der SL-Steuergruppe im Schulamt Olpe ausgearbeitet. Auf Wunsch der Schulaufsicht wurde es allen Lehrkräften zu Beginn des Schuljahres 23/24 vorgestellt. Der Lehrer:innen-Rat der Oene-Elspe-Tal-Schule hat dazu auch ein Erklärvideo erstellt:
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Aufsichten...sind im Aufsichtsplan geregelt. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt. Pausenaufsichten sind mit dem Faktor 1 gewichtet, Frühaufsichten im offenen Anfang mit 0,5. Vertretungs-Aufsichten werden im Vertretungsplan notiert. Die Vertretungsplanerin achtet darauf, dass diese Einsätze möglichst gleichmäßig verteilt sind. | |
B
Bäume...auf dem Schulhof dürfen während der Pausen aus Aufsichts- und Sicherheitsgründen nicht zum Klettern genutzt werden. | |
Beurlaubung (Kinder)1. Gründe für Beurlaubung: Es gibt spezifische Anlässe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommt. Dazu gehören persönliche Anlässe (wie Erstkommunion, Konfirmation, Hochzeiten, Jubiläen, Geburten, schwere Erkrankungen oder Todesfälle in der Familie), Teilnahme an wichtigen Veranstaltungen (religiöse, kulturelle, sportliche Veranstaltungen, Fortbildungen, politische Arbeitnehmerweiterbildung), Auslandsaufenthalte oder Schüleraustausche, Erholungsmaßnahmen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes, Schließung des Haushalts aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen, religiöse Feiertage, und Fördermaßnahmen für hochbegabte Schüler. 2. Dauer der Beurlaubung: Die Dauer der Beurlaubung sollte je Schuljahr insgesamt eine Woche nicht überschreiten, außer in speziellen Fällen wie bei einem Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch. 3. Antragsstellung: Beurlaubungsanträge müssen von den Eltern frühzeitig und schriftlich über die Klassenlehrkraft an die Schulleitung gestellt werden, damit eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist. 4. Abwägung bei religiösen Gründen: Bei Anträgen zur Befreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen sind die gegenüberstehenden Interessen gegeneinander abzuwägen. Hierbei muss der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag berücksichtigt werden, ebenso wie die Religionsfreiheit der Schüler und das elterliche Erziehungsrecht in religiöser Hinsicht . Schüler:innen und deren Eltern sind darauf hinzuweisen, dass der während der Beurlaubung versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Die Schule soll dabei unterstützen. 6. Beschränkungen: Unmittelbar vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung nur unter besonderen Umständen gestattet, insbesondere wenn die Beurlaubung nicht dazu dient, die Ferien zu verlängern oder preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen. 7. Dokumentation: Zeiten einer Beurlaubung oder Befreiung sind keine Fehlzeiten im Sinne des Schulgesetzes und sollen deshalb in Zeugnissen oder Bescheinigungen über die Schullaufbahn nicht aufgenommen werden, es sei denn, aufgrund der Beurlaubung war keine Leistungsbewertung möglich. 8. Zeitliche Begrenzung: Beurlaubungen und Befreiungen können durch die Schulleitung längstens bis zur Dauer eines Schuljahres ausgesprochen werden. 9. Rechte und Pflichten der Eltern: Bei der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Eltern ist das Schulgesetz entsprechend anzuwenden. Beurlaubung anlässlich religiöser Festtage (Zuckerfest, Opferfest);Die rechtliche Grundlage für Beurlaubungen bildet § 43 Absatz 4 Schulgesetz NRW. https://www.schulministerium.nrw/schulgesetz-fuer-das-land-nordrhein-westfalen (vgl. § 43 SchulG NRW) Konkretisiert wird diese Regelung durch den Runderlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ vom 29.05.2015 (BASS 12‑52 Nr. 1), Abschnitt Religiöse Feiertage Eine zusammenfassende Darstellung des Schulministeriums findet ihr hier: Dort ist u. a. geregelt:
Sowohl das Ramadanfest als auch das Opferfest sind als eigenständige islamische Feiertage anerkannt und in der BASS ausdrücklich benannt. Für die Entscheidungspraxis ist Folgendes maßgeblich:
Eine Genehmigung von mehr als einem Tag für dasselbe mehrtägige Fest ist hingegen regelmäßig nicht vorgesehen und kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht. | |
Beurlaubung (Lehrkraft)Antragsformular des Schulamts > https://134685.logineonrw-lms.de/mod/folder/view.php?id=4715 | |
Bildung und Teilhabe (BuT)Im Rahmen der Digitalisierung wird der Kreis Olpe die Beantragung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sukzessive verändern. Eine entsprechende Online-Antragsstellung ist bereits seit einiger Zeit möglich und wird vermehrt genutzt. Für bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Übernahme von Kosten für eine Klassenfahrt bzw. von Lernförderung, ist für die Bearbeitung zusätzlich eine Bestätigung der Schule bzw. des Lehrers erforderlich. Diese Bestätigung erfolgte in der Vergangenheit durch das Ausfüllen eines Formulars, welches unterschrieben auf dem Postweg vorgelegt wurde. Dieses Formular wurde dann eingescannt, in der digitalen Akte abgelegt und vernichtet. Diese Verfahrensweise wurde nun verändert: Es steht ein digitales Formular zur Verfügung, das nach dem Ausfüllen durch das Absenden direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung ankommt und papierlos weiterverarbeitet werden kann. Dies verkürzt die Bearbeitung und führt somit zu einer schnelleren Auszahlung. Die entsprechenden Formulare sind hier zu finden: Assistent Lernförderung Schule:https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/67f4c6143a28aa2261110f64 Assistent Klassenfahrt:https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/67c59a333ee83e4753a105d0 | |
BuskinderKinder aus umliegenden Gemeinde kommen entweder mit dem Linienbus (aktuell z.B. aus Ottfingen oder Wenden) oder mit dem vom Schulträger eingerichteten Spezialverkehr (aktuell z.B. aus Altenhof, Rothemühle). An- und Abfahrten erfolgen für alle über die Haltestelle "Hünsborn Mitte" (Hauptstraße, gegenüber der Volksbank). Die regulären Rückfahrzeiten der Kinder im Spezialverkehr werden am Schuljahresbeginn abgefragt. Abweichungen davon müssen die Familien jeweils bis 10 Uhr am Vortag dem Sekretariat via Schulmanager mitteilen. | |