Glossar
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S
Schlüssel...gibt es beim Hausmeister. | |
SchulmanagerMessenger zur Kommunikation im Team, mit Eltern, mit bestimmten Gruppen. Außerdem gibt es hier noch ein Kalendermodul sowie das Schwarze Brett mit Links u.a. zum aktuellen Stundenplan, kollaborativen Dateien, Boards usw. | |
SekretariatDas Sekretariat ist montags bis donnerstags von 7:30 bis 10 Uhr besetzt. Anke versorgt das Team mit Krankmeldungen und leitet diese ggfs. auch an die OGS weiter. (Freitags müssen wir - i.d.R. die SL - daran denken!) Sie ist Ansprechpartnerin, wenn (Büro-)Material gebraucht wird, kann Listen aus SCHILD drucken u.v.m. Im Sekretariat steht auch der wichtige Ordner Listen! | |
Sonderurlaub… ist gesetzlich genau definiert und muss beantragt und genehmigt werden. Ein Formular dazu gibt es im Digitalen Teamzimmer im Bereich “Formulare A-Z”. Es darf gerne auch digital ausgefüllt und eingereicht werden. Die Betreuung eines kranken Kindes fällt unter die Sonderurlaubsregelung; Fehlzeiten aus diesem Grund werden zunächst informell (telefonisch, per Schulmanager), anschließend auch schriftlich beantragt / genehmigt. | |
Sprachmittlung ElterngesprächeDer Sprachmittler-Pool des Kommunalen Integrationszentrums bietet Behörden und Institutionen im Kreis Olpe die Möglichkeit, bei Gesprächen mit Neuzugewanderten auf Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zurückzugreifen. Ziel dabei ist, Hindernisse in der Kommunikation abzubauen und den Informationszugang für Personen mit geringen Deutschkenntnissen zu verbessern. Dafür stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Fördermittel zur Verfügung. Als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden Personen eingesetzt, die über gute Deutschkenntnisse sowie sehr gute Kenntnisse mindestens einer weiteren Sprache verfügen. Es handelt sich dabei (in der Regel) nicht um vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Sprachmittlerinnen und Sprachmittler können für eine mündliche Übersetzung über das Kommunale Integrationszentrum von Kitas, Schulen, Institutionen, Behörden und Wohlfahrtsverbänden im Kreis Olpe beauftragt werden. Der auftraggebenden Person entstehen beim Sprachmittler-Einsatz keine Kosten. Die Unkostenpauschalen, die den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern ausgezahlt werden, erstattet das Kommunale Integrationszentrum aus den vom Land Nordrhein-Westfalen bewilligten Fördermitteln. Aus förderrechtlichen Gründen sind alle Gespräche mit möglichen Rechtsfolgen, wie zum Beispiel bei der Polizei oder vor Gericht, ebenso wie auch Einsätze im medizinischen und therapeutischen Kontext, ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern im Rahmen des AOSF-Verfahrens, einschließlich der Vor- und Nachgespräche hierzu. Wir bitten zu berücksichtigen, dass jegliche Ausnahmen diesbezüglich nicht möglich sind. | ||