Der Sprachmittler-Pool des Kommunalen Integrationszentrums bietet
Behörden und Institutionen im Kreis Olpe die Möglichkeit, bei Gesprächen
mit Neuzugewanderten auf Sprachmittlerinnen und Sprachmittler
zurückzugreifen. Ziel dabei ist, Hindernisse in der Kommunikation
abzubauen und den Informationszugang für Personen mit geringen
Deutschkenntnissen zu verbessern. Dafür stellt die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen Fördermittel zur Verfügung.
Als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden Personen eingesetzt,
die über gute Deutschkenntnisse sowie sehr gute Kenntnisse mindestens
einer weiteren Sprache verfügen. Es handelt sich dabei (in der Regel)
nicht um vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Sprachmittlerinnen und Sprachmittler können für eine mündliche
Übersetzung über das Kommunale Integrationszentrum von Kitas, Schulen,
Institutionen, Behörden und Wohlfahrtsverbänden im Kreis Olpe beauftragt
werden. Der auftraggebenden Person entstehen beim Sprachmittler-Einsatz
keine Kosten. Die Unkostenpauschalen, die den Sprachmittlerinnen und
Sprachmittlern ausgezahlt werden, erstattet das Kommunale
Integrationszentrum aus den vom Land Nordrhein-Westfalen bewilligten
Fördermitteln.
Aus förderrechtlichen Gründen sind alle Gespräche mit möglichen
Rechtsfolgen, wie zum Beispiel bei der Polizei oder vor Gericht, ebenso
wie auch Einsätze im medizinischen und therapeutischen Kontext,
ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Einsatz von Sprachmittlerinnen
und Sprachmittlern im Rahmen des AOSF-Verfahrens, einschließlich der
Vor- und Nachgespräche hierzu. Wir bitten zu berücksichtigen, dass
jegliche Ausnahmen diesbezüglich nicht möglich sind.