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Sprachmittlung Elterngespräche

Der Sprachmittler-Pool des Kommunalen Integrationszentrums bietet Behörden und Institutionen im Kreis Olpe die Möglichkeit, bei Gesprächen mit Neuzugewanderten auf Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zurückzugreifen. Ziel dabei ist, Hindernisse in der Kommunikation abzubauen und den Informationszugang für Personen mit geringen Deutschkenntnissen zu verbessern. Dafür stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Fördermittel zur Verfügung.

Als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden Personen eingesetzt, die über gute Deutschkenntnisse sowie sehr gute Kenntnisse mindestens einer weiteren Sprache verfügen. Es handelt sich dabei (in der Regel) nicht um vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler können für eine mündliche Übersetzung über das Kommunale Integrationszentrum von Kitas, Schulen, Institutionen, Behörden und Wohlfahrtsverbänden im Kreis Olpe beauftragt werden. Der auftraggebenden Person entstehen beim Sprachmittler-Einsatz keine Kosten. Die Unkostenpauschalen, die den Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern ausgezahlt werden, erstattet das Kommunale Integrationszentrum aus den vom Land Nordrhein-Westfalen bewilligten Fördermitteln.

Aus förderrechtlichen Gründen sind alle Gespräche mit möglichen Rechtsfolgen, wie zum Beispiel bei der Polizei oder vor Gericht, ebenso wie auch Einsätze im medizinischen und therapeutischen Kontext, ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern im Rahmen des AOSF-Verfahrens, einschließlich der Vor- und Nachgespräche hierzu. Wir bitten zu berücksichtigen, dass jegliche Ausnahmen diesbezüglich nicht möglich sind.


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