… ist gesetzlich genau definiert und muss beantragt und genehmigt werden. Ein Formular dazu gibt es im Digitalen Teamzimmer im Bereich “Formulare A-Z”. Es darf gerne auch digital ausgefüllt und eingereicht werden. Die Betreuung eines kranken Kindes fällt unter die Sonderurlaubsregelung; Fehlzeiten aus diesem Grund werden zunächst informell (telefonisch, per Schulmanager), anschließend auch schriftlich beantragt / genehmigt.