Kinder, die im Bildungsgang Lernen gefördert werden, erhalten in der Regel reine Berichtzeugnisse. Die Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung AO-SF erlaubt jedoch, ab Klasse 4 einzelne Leistungen auf dem Zeugnis nicht nur verbal, sondern zusätzlich auch mit Noten zu bewerten. „Dies setzt voraus, dass die Leistung den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule oder der Hauptschule entspricht. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen.” (siehe §32 Abs. 2, AOSF) Voraussetzung ist ein entsprechender Schulkonferenz-Beschluss.
Da aus der Elternschaft der Wunsch nach dieser erweiterten Leistungsbeschreibung kam, hat die Schulkonferenz folgende Regelung beschlossen:
Zeugnisse von Kindern mit zieldifferenter Förderung können ab Klasse 4 neben den verbalen Beurteilungen zusätzlich auch Noten enthalten. Das Zeugnisdokument wird in diesem Fall durch folgende Bemerkung ergänzt: „In einigen Unterrichtsfächern wird N.N. gemäß § 32 Abs. 2 VV AOSF mit Noten bewertet. Die Leistungen entsprechen den Kompetenzerwartungen der vorhergehenden Jahrgangsstufe (oder der aktuellen Jahrgangsstufe).