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Rücktritt

Der Rück- oder Übertritt eines Kindes verläuft in folgenden Schritten:

  1. Mitteilung eines geplanten Rücktritts durch die KL an die SL. Frist: mindestens 4 Wochen vor geplantem Rücktritt
  2. Information der potenziell aufnehmenden KL durch die SL und Gelegenheit zur Stellungnahme (zunächst schriftlich, bei Bedarf Gespräch)
  3. interne Beratung, ggfs. mit weiteren Beteiligten (Sonderpädagogin, Sozialpädagogische Fachkraft in der SEP)
  4. Entscheidung durch die SL
  5. Klassenkonferenz-Beschluss
  6. Abschließende Mitteilung der Entscheidung an die Eltern. In den vorausgehenden Elternberatungen / -gesprächen kann keine Zusage für eine aufnehmende Klasse gemacht werden.
s.a. Protokoll LK v. 19.11.2024

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