Der Rück- oder Übertritt eines Kindes verläuft in folgenden Schritten:
Mitteilung eines geplanten Rücktritts durch die
KL an die SL. Frist: mindestens 4 Wochen vor geplantem Rücktritt
Information der potenziell aufnehmenden KL durch
die SL und Gelegenheit zur Stellungnahme (zunächst schriftlich, bei Bedarf
Gespräch)
interne Beratung, ggfs. mit weiteren Beteiligten
(Sonderpädagogin, Sozialpädagogische Fachkraft in der SEP)
Entscheidung durch die SL
Klassenkonferenz-Beschluss
Abschließende Mitteilung der Entscheidung an die
Eltern. In den vorausgehenden Elternberatungen / -gesprächen kann keine Zusage
für eine aufnehmende Klasse gemacht werden.