Der
Abfrage- und Anmeldungsprozess für den Herkunftsprachlichen Unterricht (HSU) findet seit 2024 in drei Schritten
statt, beginnend bereits mit der Schulanmeldung.
Im Rahmen der Schulanmeldung erhalten alle Eltern mit nicht deutscher
Herkunfts- oder Familiensprache ein Formular zur Interessensbekundung. Ziel ist es,
diese Familien bereits frühzeitig über die Möglichkeiten und
Unterrichtsorte des herkunftssprachlichen Unterrichts zu
informieren. Rückmeldungen werden gesammelt an das Schulamt weitergeleitet.
In einem zweiten Schritt erhalten alle in Frage kommende Eltern auf dem ersten Informationsabend vorden Sommerferien das bekannte Anmeldeformular für den HSU, und zwar
unabhängig davon, ob sie bereits Interesse bekundet haben und auch
unabhängig davon, ob für die jeweilige Sprache bereits HSU
im Kreis Olpe angeboten wird. Die Rückgabe soll vor den Ferien erfolgen, damit die notwendigen Planungen rechtzeitig eingeleitet werden können.
Da manche Eltern zu Beginn der Schulzeit des Kindes noch
unsicher sind, wie der Schulbesuch anläuft, ist für den Elternsprechtag im Frühjahr ein
dritter Schritt vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt können sowohl die Eltern
als auch Sie als Schule das Kind besser einschätzen und dann das Thema
HSU noch einmal besprechen. Bei Bedarf soll den Elterneine Anmeldung ausgehändigt werden. Der Unterricht für das Kind
würde dann zum kommenden Schuljahr beginnen.
Zur besseren Übersicht hier noch einmal die drei Schritte in der Kurzfassung:
Schritt: Interessensbekundung im Rahmen der Schulanmeldung; Schule/Schulleitung händigt den Eltern das entsprechende Formular aus und gibt die Rückläufer gesammelt ans Schulamt.
Schritt: Anmeldung für den HSU; Schule/Schulleitung übergibt den Familien das bekannte Anmeldeformular, die ausgefüllte Anmeldung erhält das Schulamt.
Schritt: Erneute Nachfrage durch die Klassenlehrkraft im Rahmen
des Elternsprechtags im Frühjahr des ersten Schuljahres, wenn bislang
noch keine Anmeldung stattgefunde