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HSU

Der Abfrage- und Anmeldungsprozess für den Herkunftsprachlichen Unterricht (HSU) findet seit 2024 in drei Schritten statt, beginnend bereits mit der Schulanmeldung. 

Im Rahmen der Schulanmeldung erhalten alle Eltern mit nicht deutscher Herkunfts- oder Familiensprache ein Formular zur Interessensbekundung. Ziel ist es, diese Familien bereits frühzeitig über die Möglichkeiten und Unterrichtsorte des herkunftssprachlichen Unterrichts zu informieren. Rückmeldungen werden gesammelt an das Schulamt weitergeleitet.

In einem zweiten Schritt erhalten alle in Frage kommende Eltern auf dem ersten Informationsabend vorden Sommerferien das bekannte Anmeldeformular für den HSU, und zwar unabhängig davon, ob sie bereits Interesse bekundet haben und auch unabhängig davon, ob für die jeweilige Sprache bereits HSU im Kreis Olpe angeboten wird. Die Rückgabe soll  vor den Ferien erfolgen, damit die notwendigen Planungen rechtzeitig eingeleitet werden können.

Da manche Eltern zu Beginn der Schulzeit des Kindes noch unsicher sind, wie der Schulbesuch anläuft, ist für den Elternsprechtag im Frühjahr ein dritter Schritt vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt können sowohl die Eltern als auch Sie als Schule das Kind besser einschätzen und dann das Thema HSU noch einmal besprechen. Bei Bedarf soll den Elterneine Anmeldung ausgehändigt werden. Der Unterricht für das Kind würde dann zum kommenden Schuljahr beginnen.

Zur besseren Übersicht hier noch einmal die drei Schritte in der Kurzfassung:

  1. Schritt: Interessensbekundung im Rahmen der Schulanmeldung; Schule/Schulleitung händigt den Eltern das entsprechende Formular aus und gibt die Rückläufer gesammelt ans Schulamt.

  1. Schritt: Anmeldung für den HSU; Schule/Schulleitung übergibt den Familien das bekannte Anmeldeformular, die ausgefüllte Anmeldung erhält das Schulamt.

  1. Schritt: Erneute Nachfrage durch die Klassenlehrkraft im Rahmen des Elternsprechtags im Frühjahr des ersten Schuljahres, wenn bislang noch keine Anmeldung stattgefunde

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